Viele Abmahnungen gegen kleine Unternehmen haben nichts mit dem Inhalt der Website zu tun, sondern mit der Technik dahinter: Schriften, Karten, Videos oder ein unvollständiger Cookie-Banner. Die gute Nachricht: Die meisten dieser Fallen lassen sich mit wenig Aufwand beseitigen.

1. Google Fonts direkt von Google geladen

Das Landgericht München hat am 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) entschieden: Werden Schriften von Google-Servern nachgeladen, wird die IP-Adresse der Besucher ohne Einwilligung an Google übertragen. Das Gericht sprach dem Kläger 100 Euro Schadenersatz zu. Danach folgten zahlreiche Forderungsschreiben.

Lösung: Schriften lokal auf dem eigenen Server einbinden. Dann wird beim Seitenaufruf nichts an Google übertragen. Wichtig: Manche Themes und Erweiterungen laden Google Fonts zusätzlich nach – das muss man im Quelltext prüfen.

2. Karten und Videos ohne Einwilligung

Eingebettete Google-Maps-Karten oder YouTube-Videos übertragen schon beim Laden Daten an Dritte. Lösung: Erst nach Zustimmung laden – etwa mit einem Vorschaubild und dem Hinweis „Karte laden“ – oder ein statisches Kartenbild mit Link verwenden.

3. Cookie-Banner ohne echte Wahl

Ein Banner nur mit „Alle akzeptieren“ reicht nicht. Nicht notwendige Cookies und Dienste wie Statistik oder Marketing dürfen erst nach Einwilligung starten. „Ablehnen“ muss genauso einfach sein wie „Zustimmen“. Und das Banner muss technisch wirklich blockieren – oft lädt das Statistik-Werkzeug trotzdem schon vorher.

4. Veraltetes Impressum und Datenschutzerklärung

Fehlende Angaben im Impressum, eine Datenschutzerklärung, die eingebundene Dienste nicht nennt, oder Verweise auf alte Gesetzesnamen sind typische Fundstellen. Prüfen Sie beides mindestens einmal im Jahr und nach jeder technischen Änderung.

5. Neue Pflichten seit 2026

  • Umweltaussagen: Seit dem 27. September 2026 sind vage Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ ohne Beleg verboten.
  • KI-Kennzeichnung: Seit dem 2. August 2026 müssen sich Chatbots als KI zu erkennen geben.
  • Widerrufsbutton: Wer online Verträge mit Verbrauchern schließt, braucht seit dem 19. Juni 2026 eine Widerrufsfunktion.

Was tun bei einem Forderungsschreiben?

Nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben, aber auch nicht ignorieren. Fristen notieren, Ursache auf der Website sofort beheben und eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt fragen. Industrie- und Handelskammern haben in der Vergangenheit vor massenhaften Forderungsschreiben gewarnt.

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Quelle: IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid: LG München zu Google Fonts. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.