„Umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ – solche Worte standen jahrelang auf vielen Firmenwebsites. Seit dem 27. September 2026 gelten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) deutlich strengere Regeln für Umweltaussagen. Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2024/825, kurz „EmpCo“. Was das für Ihre Website bedeutet, fassen wir hier zusammen.

Was ist jetzt verboten?

  • Allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg: Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind nur noch erlaubt, wenn direkt dabei konkret erklärt wird, was gemeint ist – oder wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist, etwa durch das EU-Ecolabel.
  • Klimaneutral durch Ausgleich: Die Aussage, ein Produkt sei „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, ist verboten, wenn sie auf Kompensationszertifikaten beruht.
  • Eigene Siegel: Selbst entworfene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem sind unzulässig.
  • Teil fürs Ganze: Ist nur die Verpackung recycelt, darf nicht das ganze Produkt als umweltfreundlich dargestellt werden.
  • Zukunftsversprechen ohne Plan: „Bis 2030 klimaneutral“ braucht einen überprüfbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zielen und unabhängiger Überprüfung.
  • Selbstverständliches als Vorteil: Was gesetzlich ohnehin für alle gilt, darf nicht als Besonderheit beworben werden.

Betrifft mich das als Handwerksbetrieb oder Dienstleister?

Ja, wenn Sie mit Umweltaussagen werben. Die Regeln gelten nicht nur für Produkte, sondern auch für Dienstleistungen und das Unternehmen als Ganzes. Typische Stolperfallen bei unseren Kunden aus der Region:

  • „Wir arbeiten nachhaltig“ auf der Startseite – ohne zu sagen, was genau.
  • „Klimaneutraler Betrieb“, weil CO₂-Zertifikate gekauft wurden.
  • Ein grünes Blatt-Symbol mit „Öko-geprüft“, das niemand außer Ihnen vergeben hat.
  • „Umweltfreundliche Heizung“ ohne Angabe, worauf sich das bezieht.

Was ist weiterhin erlaubt?

Konkrete, belegbare Aussagen. Statt „Wir sind nachhaltig“ zum Beispiel: „Unser Fuhrpark fährt seit 2025 zu 80 % elektrisch“ oder „Wir verwenden lösemittelfreie Lacke nach Norm XY“. Je genauer und überprüfbarer, desto sicherer.

Was droht bei Verstößen?

Vor allem Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände und Unterlassungsansprüche. In bestimmten Fällen sind auch Bußgelder möglich. Die Abmahnrisiken sind real: Umweltaussagen lassen sich auf Websites leicht finden und prüfen.

Unsere Empfehlung: Jetzt die Website durchsehen

  1. Alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Website, Social Media und in Broschüren sammeln.
  2. Für jede Aussage prüfen: Ist sie konkret? Kann ich sie belegen?
  3. Vage Begriffe streichen oder durch konkrete Fakten ersetzen.
  4. Eigene Siegel und „klimaneutral“-Hinweise entfernen.
  5. Die Belege intern ablegen.

Wir prüfen Ihre Website im Rahmen unseres kostenlosen Website-Checks auch auf Greenwashing-Risiken und schlagen bei Bedarf rechtssichere Formulierungen vor. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Quellen: IHK Schwerin: Greenwashing ade, Richtlinie (EU) 2024/825. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.