Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen, einen Widerrufsbutton anbieten (§ 356a BGB). Das betrifft nicht nur klassische Online-Shops. Wir erklären, wer betroffen ist und wie die Funktion aussehen muss.
Wer braucht den Widerrufsbutton?
Alle, die über ihre Website oder App Verträge mit Verbrauchern schließen, bei denen ein Widerrufsrecht besteht. Das können sein:
- Online-Shops für Waren
- Online gebuchte Dienstleistungen, zum Beispiel Kurse, Wartungsverträge oder Abos
- Digitale Inhalte wie Downloads oder Online-Zugänge
- Verkäufe über Marktplätze
Nicht betroffen sind Verträge, die per Telefon oder E-Mail geschlossen werden, und reine B2B-Geschäfte. Eine Website mit Kontaktformular, über das Kunden nur ein Angebot anfragen, braucht keinen Widerrufsbutton.
Wie muss der Button funktionieren?
- Gut sichtbar: Eine deutlich beschriftete Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“, die während der gesamten Widerrufsfrist leicht auffindbar ist.
- Erster Schritt: Der Kunde gibt Name, Angaben zum Vertrag (z. B. Bestellnummer) und den gewünschten Weg für die Bestätigung an.
- Zweiter Schritt: Eine zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ sendet den Widerruf ab.
- Bestätigung: Der Kunde erhält umgehend eine Eingangsbestätigung, zum Beispiel per E-Mail.
Ein Login darf nur verlangt werden, wenn der Vertrag selbst über ein Kundenkonto geschlossen wurde. Auch Gastbesteller müssen den Button nutzen können.
Wie setzt man das um?
Für gängige Shop-Systeme gibt es inzwischen passende Erweiterungen. Auf vielen Websites lässt sich die Funktion auch mit einem gut gemachten Formular umsetzen – wichtig sind die zwei Schritte, die eindeutigen Beschriftungen und die automatische Eingangsbestätigung. Vergessen Sie nicht, Ihre Widerrufsbelehrung entsprechend anzupassen.
Was passiert, wenn der Button fehlt?
Fehlt der Button, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Weil die Funktion auf einer Website schnell zu prüfen ist, sollten Sie das Thema nicht aufschieben.
Unser Tipp
Prüfen Sie, ob auf Ihrer Website irgendwo Verträge mit Privatkunden online abgeschlossen werden – auch versteckt, etwa bei Gutscheinen oder Online-Terminen mit Anzahlung. Wenn ja, sprechen Sie uns an: Wir richten die Widerrufsfunktion passend zu Ihrer Website ein. Zum kostenlosen Website-Check.
Quellen: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Widerrufsbutton. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.